Die Eheschließung kann beim Standesamt eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden.
Die Anmeldung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit. Die Terminvergabe erfolgt nach Prüfung der Ehefähigkeit im FB Eheschließungen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Wir haben einen Überblick über die nötigen Dokumente zusammengestellt. Bitte erkundigen Sie sich aber trotzdem noch einmal bei ihrem zuständigen Standesamt (siehe Standesämterverzeichnis der jeweiligen Region), da es von Amt zu Amt Abweichungen geben kann.
Zur Anmeldung benötigen Sie als ledige Deutsche:
• Personalausweis oder Reisepass
• Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes der Hauptwohnung (Diese sollte bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als vier Wochen sein.)
• Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Diese Urkunde erhalten in Deutschland geborene Bürger beim Standesamt des Geburtsortes.
• wenn eine Namensänderung erfolgt ist, der urkundliche Nachweis
• bei gemeinsamen vorehelichen Kindern, die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennungen und evtl. den Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht
Geschiedene oder verwitwete Deutsche benötigen zusätzlich zu vorgenannten Unterlagen:
• Heiratsurkunde der Vorehe (erhältlich beim Standesamt des letzten Eheschließungsortes)
• rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe
• Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder, für welche das
alleinige Sorgerecht besteht
• bei Verwitweten die Eheurkunde und Sterbeurkunde
Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache notwendig.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.
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Gesetze werden gemacht,
damit der Stärkere
seinen Willen
nicht in allen
Dingen durchsetzt.
OVID
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